Inventarliste laut Artikel 6 EED III der Gemeinde Tumeltsham

Mit dem Europäischen Klimagesetz verfolgt die EU das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050. Ein zentrales Zwischenziel ist die Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030. Im Zuge des “Fit für 55”-Pakets trat im Oktober 2023 die überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791, im Folgenden EED III, in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie in nationales Recht überführen. Unabhängig davon sind nachfolgende Fristen einzuhalten.

Energieeffizienz im öffentlichen Sektor

Die Energieeffizienzrichtlinie (EED III) legt die Verpflichtung und Einsparziele im öffentlichen Sektor fest. Im Mittelpunkt stehen die Artikel 5 - “Vorbildfunktion & Energieeinsparung für öffentliche Einrichtungen” sowie Artikel 6 - “Inventar- & Sanierungsstrategie für öffentliche Gebäude”. Gemeinsam sind sie eine Kombination aus Verbrauchsreduktion und strukturierter Sanierungsplanung.

Inventarliste:

Inventarliste EEDIII Gde. Tumeltsham.pdf

Energieausweise:

Energieausweise der Gemeinde Tumeltsham