Hundehaltung

Sicher unterwegs mit Ihrem Hund

Das neue Oö. Hundehaltegesetz 2024 & die Oö. Hundeverordnung

Für Hunde, welche ab dem 1. Dezember 2024 auf der Gemeinde angemeldet wurden bzw. auffällige Hunde und Hunde spezieller Rassen, gelten die Bestimmung des neuen Hundehaltegesetz und der neuen Hundehalteverordnung sinngemäß.

Was Hundehalter jetzt beachten müssen:

1. Sachkundenachweis ist Pflicht

Wer künftig einen Hund hält, muss vor Beginn der Hundehaltung einen Sachkundenachweis absolvieren. 

  • Mindestens 6 Stunden Ausbildung
  • Abschlussprüfung
  • Themen: Hundehaltung, Verhalten, Erziehung, Recht, Sicherheit und Tierschutz.

Aktuelle Sachkundekurse und Alltagstauglichkeitsprüfungen:

Termine Sachkundekurse

Termine Alltagstauglichkeitsprüfung


2. Hund bei der Gemeinde anmelden

Ein Hund über 12 Wochen muss innerhalb von 5 Werktagen bei der Wohnsitzgemeinde gemeldet werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Sachkundenachweis
  • Haftpflichtversicherung über eine Summe von 725.000 €
  • Registrierung in der Heimtierdatenbank (Heimtierdatenbank)
  • Tierärztliche Bestätigung (je nach Alter des Hundes) ab dem 12. Lebensmonat binnen 2 Monate, sofern diese Größe nicht bereits vorher zweifelsfrei bestätigt werden kann.

3. Haftpflichtversicherung

Für jeden Hund ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Mindestversicherungssumme:

  • 725.000 € pro Hund

4. Große Hunde und spezielle Rassen

Für bestimmte Hunde gelten zusätzliche Anforderungen:

  • Große Hunde (Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg)
  • Hunde spezieller Rassen
  • Auffällige Hunde

Je nach Kategorie können erforderlich sein:

  • Alltagstauglichkeitsprüfung (bis zum 18. Lebensmonat, für ältere Hunde bis 8 Jahre, 6 Monate nach der Anmeldung) oder eine gleichwertige Ausbildung (z.B.: Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde, Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest, Prüfung zum Assistenzhund,  Mensch-Hund-Team-Prüfung, Rettungshunde-Prüfung)
  • Für auffällige Hunde muss zudem spätestens 3 Monate nach Feststellung der Auffälligkeit einen Befund über eine Verhaltensmedizinische Evaluierung  vorgelegt werden und spätestens 6 Monate nach der Feststellung ein Nachweise über die positive Absolvierung einer Zusatzausbildung (siehe Punkt oben)
  • Verhaltensmedizinische Evaluierung (nur für auffällige Hunde bzw. Hunde welche die Alltagstauglichkeitsprüfung nicht fristgerecht bestandenen haben)


Nähere Informationen finden Sie hier:

OÖ Hundehalteverordnung 2024

OÖ Hundehaltegesetz 2024

Häufig gestellte Fragen


Hier können Sie Ihren Hund in der Heimtierdatenbank registrieren:

Equidendatenbank/Heimtierdatenbank Onlinemelder“ - Startseite


Aktuelle Sachkundekurse und Alltagstauglichkeitsprüfungen:

Termine Sachkundekurse

Termine Alltagstauglichkeitsprüfung


Formulare:

Alltagstauglichkeitsprüfung

Tierarztbestätigung