Reisepass / Personalausweis

Passbehörden sind grundsätzlich die Bezirkshauptmannschaften bzw. die Magistrate. Aber auch bestimmte Gemeinden nehmen Reisepassanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Passbehörde weiter, wie auch unsere Gemeinde. Voraussetzung ist, dass die Person in der betroffenen Gemeinde mit einem Wohnsitz gemeldet ist.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig, trotz Restgültigkeit des Reisepasses kann jederzeit ein neuer Reisepass beantragt werden.


AUSSTELLUNG FÜR ERWACHSENE:

WAS MAN FÜR EINEN NEUEN REISEPASS BRAUCHT:

  • Den alten Pass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen)
  • Foto (nicht älter als 6 Monate)
  •  75,90 €
  • persönlich anwesend (Fingerprint)

WENN KEIN REISEPASS VORHANDEN IST ODER DIESER ZU ALT IST:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Geburtsurkunde
  • Ev. Heiratsurkunde

WAS MAN FÜR EINEN PERSONALAUSWEIS BRAUCHT:

  • alten Personalausweis (falls vorhanden)
  • Foto (nicht älter als 6 Monate)
  • aktuellen Reisepass
  • 61,50 €

WENN KEIN REISEPASS/PERSONALAUSWEIS VORHANDEN IST ODER DIESER ZU ALT IST:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Geburtsurkunde
  • Ev. Heiratsurkunde


ANTRAG EINES IDENTITÄTSDOKUMENTES FÜR EIN MINDERJÄHRIGE BIS 18:

SIE KÖNNEN EINEN PERSONALAUSWEIS FÜR EIN KIND BEANTRAGEN, WENN SIE DIE GESETZLICHE VERTRETUNG FÜR DAS KIND HABEN:

  • Sind die Eltern verheiratet, hat jeder Elternteil alleine dieses Recht. Der andere Elternteil muss nicht zum Pass-Service mitkommen. (Als Vater muss               jedoch ein Obsorgebescheid vorgelegt werden)
  •  Sind die Eltern geschieden, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, der die gesetzliche Obsorge hat. (Nachweis!)
  •  Ist das Kind unehelich geboren, ist meist die leibliche Mutter dazu gesetzlich berechtigt.

Die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter muss den Antrag für den Personalausweis persönlich stellen. Das Kind muss ebenfalls persönlich zum Antrag erscheinen. Das ist zur Prüfung der Identität notwendig. Kinder ab 12 Jahren müssen auch Fingerabdrücke abgeben. 



Reisepass für MinderjährigePersonalausweis für Minderjährige
Gültigkeitbis 2 Jahre: 2 Jahre
ab 2. Lj: 5 Jahre
ab 12. Lj: 10 Jahre
bis 2 Jahre: 2 Jahre
an 2.Lj: 5 Jahre
ab 12. Lj: 10 Jahre
Geltungsbereich
weltweitEU
Kostenbis 2 Jahre: kostenlos
ab 2 Lj: 30 Euro
ab 12. Lj: 75,90 Euro
bis 2 Jahre: kostenlos
ab 2 Lj: 26,30 Euro
ab 16. Lj: 61,50 Euro


WELCHE UNTERLAGEN SIND ZUR BEANTRAGUNG EINES REISEDOKUMENTES FÜR MEIN KIND ERFORDERLICH?

  • amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
  • alter Reisepass oder Personalausweis des Kindes (falls vorhanden)
  • Nachweis über Obsorge
  • bei aufrechter Ehe oder einem verwitweten Elternteil o. Namensänderung: Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde des Kindes (bei Erstausstellung)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes (bei Erstausstellung)
  • Farb-Passbild (Hochformat 35 x 45mm), nicht älter als sechs Monate

MUSS MEIN BABY BEIM BEANTRAGEN DES PASSES DABEI SEIN?

Ja. Bei der Antragstellung müssen auch Kinder (ab der Geburt, also auch Babys) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein.

WIE LANGE MÜSSEN WIR AUF DEN PASS WARTEN?

Nach der Beantragung bei uns auf dem Gemeindeamt, werden alle Anträge meist Mitte der Woche zur BH Ried im Innkreis gebracht, wo sie weiter verarbeitet werden. Nach ca. 1-2 Wochen erhalten sie dann Ihren Reisepass/Personalausweis per RSb-Brief.

WER MUSS DEN ANTRAG MEINES KINDES UNTERSCHREIBEN?

Die Unterschrift am Antragsformular im Scanfeld (rechts oben) kann vom Antragsteller geleistet werden; sobald das Kind dazu in der Lage ist, darf es auch selbst unterschreiben.